Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayer e. V.
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In der Regel liegen der Steuerkanzlei umfassende Informationen über die wirtschaftliche Situation Ihrer KMU-Mandate vor. Anhand der Kennzahlen in der BWA können wirtschaftliche Entwicklungen erkannt werden. Branchenvergleiche ermöglichen zudem Aussagen zur Leistungsfähigkeit eines Unternehmens sowie zu Verbesserungsmöglichkeiten.
Sehr häufig werden die der Steuerkanzlei vorliegenden Erkenntnisse über die Situation des Mandanten nicht dazu genutzt, diesen hierauf konkret anzusprechen und bei Bedarf Unterstützungsleistungen anzubieten. Hierdurch wird jedoch eine große Chance verpasst, die Mandantenbindung weiter zu verbessern. Die meisten Mandanten wünschen sich eine aktive Beratung seitens der Steuerkanzlei.
Dass dies im Tagesgeschäft oftmals nicht möglich ist, liegt zumeist daran, dass dies mit den personellen Ressourcen der Kanzlei nicht zu leisten ist, sowohl zahlenmäßig als auch teilweise von den Beratungsinhalten her.
Genau hier gilt es zu überlegen, durch welche Kooperationen mit externen Spezialisten die Beratungstiefe der Kanzlei verbessert und dem Mandanten ein noch größerer Nutzen angeboten werden kann.
Als Energieberater werden im Allgemeinen Fachleute bezeichnet, die technische Geräte oder Immobilien energetisch bilanzieren und begutachten.
Die Energieberatung ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung von Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage. Hierbei werden Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen ermittelt und quantifiziert und in einem Bericht zusammengestellt.
Die Energieberatung für KMU wird staatlich gefördert: Bis zu 80 Prozent der Beratungskosten werden vom BAFA übernommen, wenn ein Betrieb sich durch eine Beratung energetisch verbessern möchte. Damit die Beratung professionell und zielorientiert abläuft, fördert das BAFA ausschließlich Energieberatungen, wenn sie von einem BAFA-zertifizierten Energieberater durchgeführt werden!
Die Zusammenarbeit zwischen Energieberater und Steuerkanzlei ist besonders sinnvoll und erzeugt hohe Synergien. Die Verbrauchswerte, die der Energieberater für seine Analysen benötigt, liegen der Steuerkanzlei in der Mandantenbuchhaltung oftmals schon vor.
Umweltberater beraten Unternehmen, Betriebe oder Privatleute und erstellen Konzepte für den sparsamen und umweltfreundlichen Einsatz von Energie. Darüber hinaus beleuchten sie auch Fragen der umweltgerechten Abfallentsorgung bzw. der Vermeidung oder Reduzierung von Abfall, Abwasser und Abluft.
Für die Analyse der einen Betrieb betreffenden umweltrelevanten Sachverhalte sammeln und bewerten Umweltberater alle nötigen Informationen und erarbeiten Lösungsansätze.
Neben der innerbetrieblichen Beratung spielt die Kundenberatung eine wichtige Rolle. Hierzu gehört etwa, den Kunden zu zeigen, wie man durch den Einsatz stromsparender Geräte, von Sonnenkollektoren, Regenwasserzisternen oder durch die Wiederverwendung von Brauchwasser Energie und Wasser sparen kann.
Vor allem in KMU wird gesunden Arbeitsbedingungen keine allzu große Priorität eingeräumt. Es fehlt eine ganzheitliche Konzeption zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement, die auf die Bedürfnisse von kleinen und mittleren Unternehmen abzielt. Beim betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) handelt es sich um nachhaltige Maßnahmen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu fördern und zu erhalten. Ziel ist es, die besten Voraussetzungen für ein gesundes, motiviertes und hoch effizientes Arbeitsklima zu schaffen.
Die Prozesse eines Unternehmens entscheiden über die Qualität des Ergebnisses. In den Prozessen eines Unternehmens steckt Geld, da für deren Durchführung meist Personal oder andere Ressourcen benötigt werden. Aus diesem Grund kann eine systematische Überprüfung und Verbesserung der Unternehmensprozesse maßgeblich zur Kostenreduktion und damit zur Gewinnverbesserung beitragen. In den meisten KMU existieren in den Prozessen Schwachstellen, die durch spezialisierte Prozessberater/Qualitätsmanagementberater erkannt und gemeinsam mit der Unternehmensleitung sowie den Mitarbeitern behoben werden können.
Für Prozessoptimierungen gibt es im Regelfall über das BAFA öffentliche Zuschüsse in Höhe von 50% des Netto-Beratungshonorars (maximal 1.500 EUR Zuschuss), sofern der Berater beim BAFA zugelassen ist und die hierfür erforderlichen Qualitätsanforderungen erfüllt.
Für viele betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen, welche die Steuerkanzlei erbringt oder welche durch Unternehmensberater erbracht werden, existieren interessante öffentliche Fördermittel, die als Zuschüsse zu den Beratungskosten an den Mandanten ausgezahlt werden können. Dies gilt sowohl für Energieberatungen als auch für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen.
Um für den Mandanten die bestmöglichen Fördermöglichkeiten zu ermitteln lohnt es sich, hierauf spezialisierte Fördermittelberater hinzu zu ziehen.
Für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung sind die Mitarbeiter von besonderer Bedeutung. Werden Mitarbeiter ihren Kenntnissen entsprechend eingesetzt und mit den notwendigen Kompetenzen versehen, steigert sich die Produktivität und die Unternehmensleitung wird entlastet. Darüber hinaus verbessert eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen und steigert die Anziehungskraft auf neue Mitarbeiter.
Spezialisierte Personalmanagementberater unterstützen Unternehmen in Führungsfragen, in Fragen der Mitarbeitermotivation aber auch in allen Prozessen rund um ein erfolgreiches Personalmanagement.
Für Beratungen im Bereich Personalmanagement gibt es im Regelfall über das BAFA öffentliche Zuschüsse in Höhe von 50% des Netto-Beratungshonorars (maximal 1.500 EUR Zuschuss pro Projekt), sofern der Berater beim BAFA zugelassen ist und die hierfür erforderlichen Qualitätsanforderungen erfüllt. Darüber hinaus existiert seit Ende 2015 ein eigens für Beratungen rund um das Personalmanagement entwickeltes Förderprogramm, das sowohl durch KMU als auch durch Steuerkanzleien in Anspruch genommen werden kann. Es handelt sich um das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch. Der Zuschuss beträgt je nach Mitarbeiteranzahl bis zu 80% des Beratungshonorars. Die Beratung darf ausschließlich durch speziell für dieses Förderprogramm zugelassene Berater mit den entsprechenden Qualifikationen durchgeführt werden.
Die professionelle Kommunikation der eigenen Leistungen in Richtung der gewünschten Zielkunden ist eine der wichtigsten Anforderungen, die KMU (aber auch Steuerkanzleien) erfüllen müssen, um dauerhaften Erfolg sicherzustellen. Im Tagesgeschäft bleibt oftmals nicht die Zeit, sich systematisch mit der Umsetzung wirksamer Marketingmaßnahmen auseinanderzusetzen.
Marketingberater können hierbei wertvolle Dienste leisten, von der Erstellung eines Marketingkonzepts bis hin zur Gestaltung von Websites, Flyern und Broschüren.
Auch Marketingberatungen sind förderfähig. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass sich der Berater bei der entsprechenden Förderstelle zugelassen hat.