Erfolgsfaktoren von Kooperationen
Kooperationen funktionieren nur dann langfristig, wenn für alle Betroffenen der Nutzen greifbar ist. Eine enge Kommunikation ist von besonderer Wichtigkeit. Insbesondere im Rahmen der Projektabwicklung sollte der andere Kooperationspartner stets über den aktuellen Stand und etwaige Probleme in der Projektabwicklung informiert werden.
Besonders vorteilhaft ist es Projektabläufe (und hier insbesondere die Schnittstellen zwischen den Kooperationspartnern) schriftlich festzulegen, um die Prozessabläufe möglichst transparent und reibungslos zu gestalten. Derartige Prozesse sollten in das jeweilige QM-System der einzelnen Kooperationspartner aufgenommen werden.
Nicht zuletzt sollte selbstverständlich die „Chemie“ zwischen den Kooperationspartnern stimmen.
Die Kooperationspartner sollten sich grundsätzlich gegenseitig einen Vertrauensvorschuss gewähren. Da beim Kooperationspartner Steuerkanzlei am Anfang einer neuen Kooperation immer auch die Befürchtung mitschwingt, der externe Spezialist könnte den Mandanten durch Schlechtberatung verärgern und somit das Mandatsverhältnis gefährden, empfiehlt es sich, wenn die ersten Beratungsaufträge gemeinsam durchgeführt werden. Auf diese Weise erhält die Kanzlei einen guten Eindruck vom Auftreten und der Vorgehensweise des externen Spezialisten und kann darüber hinaus ihr eigenes Know-how im betreffenden Bereich aufbessern.
Grundsätzlich gelten die folgenden Kooperationsgrundsätze:
- Jeder Partner muss von einer Kooperation profitieren können. Nur so ist von jedem Partner das gleiche Engagement zu erwarten.
- Das Kooperations-Ziel muss präzise formuliert sein. Eine ungefähre Verabredung auf vage Kooperations-Ziele führt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu Unzufriedenheit.
- Erwartungen und Zielvorstellungen der Partner müssen vor Beginn der praktischen Zusammenarbeit auf einen Nenner gebracht werden.
- Die einzelnen Kooperations-Maßnahmen, Termine, Kosten etc. müssen eindeutig festgelegt sein.
- Die Aufgaben, Kompetenzen und Zuständigkeiten müssen klar verteilt werden. So können Missverständnisse oder Doppelarbeiten vermieden werden.
- Die Kosten- und Ergebnisverteilung muss vorher festgelegt werden. Jeder Partner muss angemessen vom Erfolg der Kooperation profitieren.
- Jeder Partner muss die gleichen Rechte und Pflichten haben. Nur so kann z.B. vermieden werden, dass ein Partner vom anderen abhängig ist oder die Partner innerhalb der Kooperation zu Konkurrenten werden.
- Jeder Partner muss sich gleichermaßen für die Kooperation engagieren, also Personalkapazität und Zeit zur Verfügung stellen.
- Die Mitarbeiter jedes Partner-Unternehmens müssen die Kooperations-Ziele und Kooperationsmaßnahmen kennen, akzeptieren und mittragen.
Folgende Fragestellungen sollten mit dem Kooperationspartner im Rahmen von regelmäßigen Kooperationsgesprächen erörtert werden:
- Wo weicht die Kooperation von den vereinbarten Zielen ab, und aus welchen Gründen?
- Welche (neuen, veränderten) Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diese Ziele zu erreichen?
- Wo weichen die Zielsetzungen voneinander ab, und aus welchen Gründen?
- Wo weichen die Erfolgskriterien voneinander ab, und aus welchen Gründen?
- Welches (neue) gemeinsame Ziel kann vereinbart werden?
- Welche (neuen) gemeinsamen Erfolgskriterien können vereinbart werden?
- Welche Probleme gibt es im Kooperations-Ablauf (Kommunikation, Information, Motivation etc.), und aus welchen Gründen?
- Welche (neuen, veränderten) Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diese Probleme zu lösen?
- Welche Verbesserungsmöglichkeiten gibt es für die Dokumentation der Kooperation?
- Welche Schwachstellen müssen zuerst beseitigt werden?
Zusammenfassung der Erfolgsfaktoren:
- Klarheit über die Ziele des anderen
- Regelmäßiger persönlicher Austausch
- Aktive Information über den Projektstatus
- Aufgaben und Kompetenzen festlegen
- Schriftliches Festlegen der wichtigsten Abläufe/Schnittstellen
- Rechtzeitiges Festlegen des Aufteilens von Kosten und Erträgen