AUGE
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Nachhaltigkeit=Vorsprung
Bayerische Akademie für Umwelt, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung

Projektwirtschaft als zukünftiger Wachstumsgenerator

Prognosen zufolge liefert im Jahre 2020 die sogenannte „Projektwirtschaft“ voraussichtlich ca. 15 Prozent der gesamten Wertschöpfung in Deutschland (in 2007 waren es etwa 2 Prozent). „Projektwirtschaft“ steht für zumeist temporäre, außerordentlich kooperative, oft auch globale Wertschöpfungsprozesse. Diese Art der Kooperation ist für viele Unternehmen zukünftig häufig die effizienteste Art des Wirtschaftens. Dies gilt gleichermaßen für die Themen Energieeffizienz, Umweltmanagement und nachhaltiges Wirtschaften. Erfolgreiche Dienstleistungen entstehen immer häufiger durch die Kon­vergenz verschiedener Technologie- bzw. Wissensfelder; viele Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind in Zukunft noch stärker spezialisiert als heute schon. Sie kooperieren daher immer häufiger in gemeinsamen Projekten.

In solchen Projekten stehen Experten oder Organisationsteile mit Spezialwissen als Kooperationspartner zur Verfügung, wo in den Kanzleien  oder in den Unternehmen der Mandanten schwierige Aufgabenstellungen zu bewältigen sind und eine Kanzlei oder ein Unternehmen selbst nicht über die benötige Expertise in bester Qualität und Güte verfügt. (Deutschland im Jahr 2020 - Neue Herausforderungen für ein Land auf Expedition, Deutsche Bank Research, 2007).

Qualität, Wissensmanagement und Experten-Netzwerke werden zukünftig auf dem Steuerberatermarkt an immenser Bedeutung gewinnen.

Die Mehrzahl der Steuerkanzleien sind Einzelkanzleien, die hauptsächlich im regionalen Umfeld tätig sind. In der Wahrnehmung der Mandanten erstreckt sich das Leistungsspektrum primär auf die klassischen deklaratorischen Leistungen. Viel zu wenig werden Steuerberater von ihren Mandanten als betriebswirtschaftliche Berater oder gar Partner in betriebswirtschaftlichen Fragen gesehen. Die eigentlichen Beratungsmöglichkeiten der Steuerkanzleien sind den Mandanten intransparent oder gar völlig unbekannt.

Ein aktives Engagement für den Mandanten, und zwar auch in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ist seit Jahren unter den Top-Anforderungen der Mandanten an die Steuerkanzleien zu finden.

Vor diesem Hintergrund sind die Beratungsfelder jenseits der klassischen Steuerberatung zu sehen. Insbesondere in kleineren und inhabergeführten Kanzleien ist das Beratungsangebot in den Feldern der vereinbarten Tätigkeiten wie beispielsweise Controlling, Sanierungsberatung, Unternehmensnachfolge oder Finanzierungsberatung immer noch schwach ausgeprägt.

Dies liegt unter anderem auch daran, dass das Tagesgeschäft den Arbeitsalltag bestimmt und eine systematische Aufbereitung neuer Geschäftsfelder unter diesen Bedingungen nur schwer möglich ist. Möchte die Kanzlei zusätzliche Kompetenzen und Beratungsinhalte für seine Mandanten vorhalten, sind Kooperationen mit externen Spezialisten von besonderer Bedeutung. Auf diese Weise kann die Kanzlei ohne großen Aufwand weitere betriebswirtschaftliche Beratungsleitungen anbieten, ohne dass hierfür internes Wissen aufgebaut oder zusätzliche personelle Ressourcen benötigt werden. Die Steuerkanzlei bleibt „Lotse“ und setzt externe Spezialisten für Beratungsfälle ein, für die keine eigenen Kompetenzen oder Ressourcen zur Verfügung stehen.

Auf diese Weise kann sich die Steuerkanzlei als „Beratungskanzlei“ positionieren und zusätzlich für eine andere Wahrnehmung durch den Mandanten sorgen. Die Kompetenz des externen Spezialisten fällt hierbei positiv auf die Kanzlei zurück. Solide  Kooperationen  mit  ergänzendem Expertenwissen können somit fundamental zur Kanzleistärkung beitragen.

Das Honorar für betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen kann mit dem Mandanten frei vereinbart werden und unterliegt einem nicht so starken Druck wie die „klassischen“ Steuerberatungsdienstleistungen. Hinzu kommt, dass es für viele betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen öffentliche Zuschüsse gibt, die dem Mandanten zu Gute kommen können. Dies ist bei steuerlichen Beratungen nicht möglich. Wichtig ist jedoch, dass die Kanzlei das neue Geschäftsfeld der betriebswirtschaftlichen Beratung nach außen hin klar von den anderen Kanzleileistungen abgrenzt und hierfür einen eigenen Leistungskatalog aufstellt und den Mandanten kommuniziert. 

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