Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayer e. V.
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Abfälle, die nicht anfallen, bedürfen keiner Entsorgung. Somit können Emissionen, Energie und Kosten eingespart werden. Doch ganz ohne Abfall schafft es kein Unternehmen. Nicht vermeidbare Abfälle sollen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bevorzugt einer Maßnahme in Vorbereitung zur Wiederverwendung und, wenn nicht wiederverwendbar, einem Recycling zugeführt werden. Für manche Abfälle ist nur eine sonstige Verwertung möglich (z. B. energetisch). Nicht verwertbare, dem Stoffkreislauf zu entziehende Abfälle müssen beseitigt werden. (Unternehmen Allgemein / Mandanten)
Ein Abfallkonzept oder Abfallwirtschaftskonzept kann Ausgangspunkt für die Planung und Optimierung abfallarmer Produktions- und Organisationsprozesse sowie für die Wahrnehmung der Produktverantwortung sein. Ökologische und ökonomische Schwachstellen lassen sich damit erkennen, die Entsorgungswege können übergeprüft und Alternativen gesucht werden. Die Vorteile sind eine Minderung von Haftungsrisiken, schnellere Anpassung bei Rechtsänderungen, festgelegte Zuständigkeiten, Sensibilisierung und Motivation der Mitarbeiter und ein ökologisches Firmenimage. Sie helfen damit der Umwelt und sich selbst, weil Sie Kosten einsparen können.