AUGE
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Nachhaltigkeit=Vorsprung
Bayerische Akademie für Umwelt, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung

Saubere Abfalltrennung

Tipp: Richten Sie dem Betriebsablauf angepasste Sammelstellen und Trennsysteme ein.

Voraussetzung für eine Abfallentsorgung, bei der alle möglichen Fraktionen so hochwertig wie möglich verwertet werden, bildet eine dem Betriebsablauf angepasste Sammelorganisation. Diese richtet sich nach Art und Menge der Abfälle sowie deren Anfallstellen. Die Sammelsysteme werden durch Farben oder Beschriftung gekennzeichnet.

Nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wird eine Trennung der gewerblichen Siedlungsabfälle in mindestens folgende Fraktionen gefordert:

  • Papier und Pappe (AVV-Nr. 20 01 01)
  • Kunststoffe (AVV-Nr. 20 01 39)
  • Metalle (AVV-Nr. 20 01 40)
  • Glas (AVV-Nr. 20 01 02)
  • Biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (AVV-Nr. 20 01 08), Garten- und Parkabfälle (AVV-Nr. 20 02 01)

Gegen ein höheres Entgelt, das für die Sortierung und Entsorgung zu bezahlen ist, können die ersten vier und weitere Abfallfraktionen auch gemischt einer Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlage zugeführt werden. In begründeten Fällen sind Ausnahmen vom geschilderten Vorgehen möglich. Für Verpackungsabfälle, die an vergleichbaren Anfallstellen nach §3Abs. 11 Verpackungsverordnung anfallen, können kommunale Sammelsysteme (z. B. Gelbe Tonne) oder branchenbezogene („Branchenlösungen“) in Frage kommen. Wenden Sie sich an die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Umweltamt der kreisfreien Stadt) bzw. die kommunale Abfallberatung. Die GewAbfV regelt auch die Erfassung von Bau- und Abbruchabfällen. Nur der getrennte Rückbau ermöglicht aber die hochwertige Verwertung nach KrWG.

Ihre Ansprechpartner

Dieter Pfab

Tel.: 08441/807520
E-Mail: pfab@pfab-stb.de

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