Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayer e. V.
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Insgesamt werden in Deutschland jedes Jahr rund 400 Millionen Tonnen Abfall produziert. Ein Großteil entfällt dabei auf Bauschutt, Bodenaushub und Baustellenabfälle. Das Aufkommen an Siedlungsabfällen liegt in Deutschland seit Jahren stabil bei etwas unter 50 Millionen Tonnen.
Berücksichtigt man die Verwertung von Kompost und Wertstoffe wie Glas, Papier und Kunststoffe und zieht die hausmüllähnliche Gewerbeabfälle ab, bleiben noch rund 20 Millionen Tonnen Hausmüll. Intensive Bemühungen zur nachhaltigen Produktgestaltung sowie zum bewussten Konsum und damit zur Abfallvermeidung sind weiterhin notwendig, um auf dem Weg zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft voranzukommen.
In Deutschland regelt dabei das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als zentrales Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen.
Zusätzlich existiert eine Reihe von abfall- oder technologiespezifischen Verordnungen.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) soll dazu beitragen, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden, wodurch wertvolle Rohstoffe verloren gehen würden und negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit die Folge wären.
In der deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) regelt der Gesetzgeber die Verantwortung von Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte und die Rücknahmepflicht von Verpackungen.