Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayer e. V.
Implerstraße 11
81371 München
Tel.: 089 2732140
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Im Rahmen der Kooperationsbörse ergibt sich die Notwendigkeit, die Vertragsbeziehungen unter den Kooperationspartnern (Experten, Kanzleien und ggf. Unternehmen von Mandanten) und gegenüber der AUGE, als Initiator der Kooperationsbörse, zu regeln.
Als Voraussetzung zur Teilnahme an der Kooperationsbörse, bedarf es einer Nutzungsvereinbarung zwischen dem Betreiber AUGE und dem Experten der Kooperationsbörse (Nutzungsvereinbarung und Ehrencodex).
Angesichts der vorstehend dargestellten Rahmenbedingungen wurden folgende vertragliche Grundlagen entwickelt.
Diese Vereinbarung legt die verbindlichen „Spielregeln“ fest, die für eine Aufnahme des Experten als Spezialisten in die Kooperationsbörse gelten sollen. Zweck ist die Festlegung der Zuständigkeit und Überwachung durch die AUGE und Aspekte zur Qualitätssicherung.
Hierbei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung des Experten gegenüber der AUGE, alle vertraglichen Regelungen der Kooperationsbörse und somit die festgelegten Spielregeln auch zwingend einzuhalten.
Eine weitere grundlegende Voraussetzung ist, dass die Experten die zu erbringenden vertraglichen Leistungen durch klare vertragliche Auftrags- und Vergütungsregelungen gegenüber den Auftraggebern festlegen.